Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
- § 50 mit Anhang 1
- Verfahrensfreie Vorhaben
Holzbaurechner / Baugenehmigung
Ob ein Carport, eine Terrassenüberdachung oder ein Gartenhaus genehmigt werden muss, regelt die Bauordnung deines Bundeslandes. Wähle Land und Bundesland, um die einschlägigen Vorschriften zu sehen.
In Deutschland regelt jedes Bundesland in seiner Landesbauordnung, welche Vorhaben verfahrensfrei sind, also ohne Bauantrag errichtet werden dürfen. Garagen, Carports (überdachte Stellplätze) und Terrassenüberdachungen stehen dort meist mit Größengrenzen, zum Beispiel für Grundfläche, Wandhöhe oder Lage im Außenbereich.
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde, meist beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt, in größeren Gemeinden auch das städtische Bauamt.
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
Neufassung vom 29. Mai 2024.
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Neufassung vom 6. Januar 2025. In der früheren Fassung standen die verfahrensfreien Vorhaben in § 60 mit Anlage 2.
Hessische Bauordnung (HBO)
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Aktuelle Fassung seit 1. Juli 2025.
Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018)
Aktuelle Fassung seit 1. September 2026.
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Landesbauordnung (LBO)
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
Neufassung vom 5. Juli 2024.
Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Neufassung vom 2. Juli 2024, zuletzt geändert im Juli 2026. In der früheren Fassung war es § 60.
In Österreich ist Baurecht Landessache. Die Bauordnungen unterscheiden meist zwischen bewilligungspflichtigen, anzeigepflichtigen (in manchen Ländern melde- oder mitteilungspflichtigen) und freien Vorhaben. Carports, Flugdächer und Terrassenüberdachungen fallen je nach Größe und Lage in unterschiedliche Gruppen.
Baubehörde erster Instanz ist in der Regel der Bürgermeister der Gemeinde, in Statutarstädten der Magistrat. Das Bauamt der Gemeinde ist die erste Anlaufstelle.
Burgenländisches Baugesetz 1997 (Bgld. BauG)
Kärntner Bauordnung 1996 (K-BO 1996)
NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014)
Zuletzt geändert mit Wirkung ab 1. März 2026.
Oö. Bauordnung 1994 (Oö. BauO 1994)
Baupolizeigesetz 1997 (BauPolG)
Steiermärkisches Baugesetz (Stmk. BauG)
Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022)
Baugesetz (BauG)
Bauordnung für Wien (BO für Wien)
Gesetzestext öffnen Merkblatt der Stadt Wien zu Nebengebäuden, Flugdächern, Garagen und Carports
Auch wenn ein Vorhaben keine Baugenehmigung braucht, müssen alle anderen Vorschriften eingehalten werden: Abstandsflächen zum Nachbarn, Festsetzungen im Bebauungsplan, Denkmalschutz und die Vorgaben zur Standsicherheit. Die Grenzen für Größe, Höhe und Lage unterscheiden sich stark zwischen den Bundesländern und ändern sich mit jeder Novelle.
Frag vor dem Bau beim Bauamt deiner Gemeinde nach, am besten mit einer Skizze und den geplanten Maßen. Die Auskunft ist meist kostenlos und schützt vor teuren Überraschungen wie einem Rückbau.
Stand der Übersicht: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext und die Auskunft der zuständigen Behörde.